Allgemeine Informationen zur Ergotherapie
Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie ist Hilfe zur Selbstständigkeit im täglichen Leben, in der Freizeit und im Beruf.
Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozial-wissenschaftlicher Grundlage und ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Sie kommt bei Menschen jeden Alters mit motorisch-funktionellen, sensomotorisch-perzeptiven, neuro-psychologischen und/oder psychosozialen Störungen zum Einsatz.
Im Erstgespräch werden gemeinsam mit Ihnen, basierend auf der vom Arzt gestellten Diagnose und Ihrer individuellen Beschwerdeproblematik der Therapieplan sowie mögliche Ziele festgelegt. Dabei stehen uns Therapeuten unterschiedliche Behandlungsverfahren, Methoden sowie therapeutische Mittel und einsetzbare Materialien zur Auswahl, um Sie oder Ihr Kind im persönlichen Therapieprozess individuell zu fördern und zu begleiten.
Wer übernimmt die Kosten für die Ergotherapie?
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung und ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten für die Ergotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, im Rahmen von Arbeitsunfällen von den Berufsgenossenschaften, von der Beihilfe sowie von den meisten Privatkassen übernommen.
Vom Gesetzgeber ist bei gesetzlich Versicherten eine Zuzahlung von 10 % der Gesamtbehandlungskosten vorgeschrieben. Hinzu kommen pro Verordnungsformular noch 10 €.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind generell von der Zuzahlung befreit. Ebenso befreit sind Erwachsene, welche ihre persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen bereits erreicht haben und einen Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse besitzen.
Bei den Privatkassen fällt häufig eine Eigenbeteiligung an. Je nach Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif bei Ihrer privaten Versicherung fällt die Höhe dieses Eigenanteils dann entsprechend für Sie aus. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall direkt an.
Ihr Wegweiser zur Ergotherapie
Grundsätzlich stellt Ihr behandelnder Arzt anhand Ihrer Symptome und Einschränkungen zunächst fest, ob eine ergotherapeutische Behandlung angezeigt und sinnvoll ist. Falls Sie oder Ihr Kind noch nicht in ärztlicher Behandlung sind, Sie aber den Eindruck haben, dass Ihnen oder Ihrem Kind eine ergotherapeutische Behandlung helfen würde, wenden Sie sich zunächst an einen Arzt Ihres Vertrauens.
Der entsprechende Vertragsarzt (z.B. Arzt für Kinderheilkunde, Arzt für Kinder-und Jugendpsychiatrie oder auch Ärzte für Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie sowie der Hausarzt) stellt Ihnen im Bedarfsfall eine Verordnung für die Ergotherapie aus. Nach §32 SGB V, §2 SGB V und §12 SGB V haben alle Patienten Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln, sofern diese ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist.
Kontaktieren Sie uns, sobald Ihnen die entsprechende Verordnung vorliegt telefonisch, per E-Mail, mittels Kontaktformular über die Internetseite oder persönlich in unserer Praxis. Wir nehmen dann Ihre Daten auf, klären alles Weitere mit Ihnen ab und legen gegebenenfalls schon einen ersten Termin fest.